Eheverträge gestalten

Rechtssichere Lösungen für Partnerschaft, Vermögen und Vorsorge

Ein Ehevertrag ist weit mehr als ein juristisches Dokument. Er schafft Klarheit für die Partnerschaft, ermöglicht verlässliche wirtschaftliche Planung und bietet zugleich wichtige Gestaltungsoptionen für den Fall einer Trennung oder Scheidung. Darüber hinaus kann ein Ehevertrag auch erbrechtlich erhebliche Bedeutung haben und dazu beitragen, Vermögen strukturiert und steuerlich sinnvoll zu sichern. Junova Legal begleitet Mandantinnen und Mandanten im Saarland sowie bundesweit bei der Gestaltung von Eheverträgen. Unser Ansatz ist es, rechtliche Sicherheit mit Augenmaß zu schaffen – individuell, vorausschauend und abgestimmt auf die persönliche und wirtschaftliche Situation der Ehegatten.

Warum ein Ehevertrag sinnvoll ist

Ein Ehevertrag dient nicht der Absicherung eines Scheiterns, sondern der Gestaltung einer verantwortungsvollen Partnerschaft. Er ermöglicht es, bereits zu einem frühen Zeitpunkt Regelungen zu treffen, die im Konfliktfall Orientierung geben und Streit vermeiden können.

Ohne Ehevertrag leben Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Diese gesetzliche Lösung ist nicht in allen Lebenssituationen passend. Gerade wenn Vermögensverhältnisse unterschiedlich sind, unternehmerische Tätigkeiten bestehen oder ein Ehegatte zugunsten von Familie und Kindern beruflich zurücktritt, können individuelle Vereinbarungen sinnvoll oder sogar notwendig sein.

Ein Ehevertrag kann insbesondere dazu beitragen:

  • Vermögensverhältnisse transparent und planbar zu regeln

  • Konflikte im Trennungs- oder Scheidungsfall zu vermeiden

  • wirtschaftliche Risiken frühzeitig zu steuern

  • erbrechtliche Gestaltungen sinnvoll zu ergänzen

Inhalt eines Ehevertrags

Güterstand – Vermögensverhältnisse bewusst gestalten

Im Ehevertrag können Ehegatten den Güterstand frei wählen oder modifizieren. Das Bürgerliche Gesetzbuch kennt drei Güterstände:

Zugewinngemeinschaft (gesetzlicher Güterstand)
Während der Ehe bleibt das Vermögen der Ehegatten getrennt. Erst im Fall der Scheidung oder bei Änderung des Güterstands erfolgt ein Zugewinnausgleich. Maßgeblich sind dabei das Anfangs- und Endvermögen der Ehegatten.

Gütertrennung
Bei der Gütertrennung bleibt das Vermögen vollständig getrennt. Ein Ausgleich im Scheidungsfall findet nicht statt. Diese Lösung wirkt auf den ersten Blick einfach, kann jedoch weitreichende rechtliche und wirtschaftliche Folgen haben.

Gütergemeinschaft
Die Gütergemeinschaft spielt in der heutigen Praxis kaum noch eine Rolle, da sie zu einer weitgehenden Vermögensverflechtung führt.

Modifizierte Zugewinngemeinschaft
In vielen Fällen ist es sinnvoll, die Zugewinngemeinschaft gezielt zu modifizieren. So können bestimmte Vermögenswerte – etwa Unternehmensbeteiligungen – vom Zugewinnausgleich ausgenommen werden. Diese Gestaltung verbindet die Vorteile der Zugewinngemeinschaft mit individueller Absicherung.

Regelungen zum nachehelichen Unterhalt

Ein Ehevertrag kann auch Regelungen zum nachehelichen Ehegattenunterhalt enthalten. Dabei können insbesondere:

  • die Höhe des Unterhalts

  • die Dauer des Anspruchs

  • mögliche Begrenzungen oder Ausschlüsse

vereinbart werden. Zu beachten ist jedoch, dass solche Regelungen gesetzlichen Grenzen unterliegen. Eheverträge werden im Streitfall einer richterlichen Inhalts- und Ausübungskontrolle unterzogen. Regelungen zum Unterhalt sollten daher ausschließlich nach sorgfältiger rechtlicher Beratung getroffen werden.

Der Trennungsunterhalt ist hiervon strikt zu unterscheiden. Er besteht während der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung und kann nicht wirksam ausgeschlossen werden.

Versorgungsausgleich

Der Versorgungsausgleich betrifft den Ausgleich der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften. Er wird im Scheidungsverfahren grundsätzlich von Amts wegen durchgeführt. Auch hierzu können Ehegatten vertragliche Regelungen treffen, sofern diese den Grundsatz der Ausgewogenheit wahren.

Regelungen zum Versorgungsausgleich sollten stets mit besonderer Sorgfalt erfolgen, da sie unmittelbare Auswirkungen auf die Altersversorgung haben

Warum Gütertrennung häufig zu kurz gedacht ist

Die Gütertrennung wird häufig als einfache und faire Lösung wahrgenommen. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass ihre Auswirkungen vielfach unterschätzt werden.

Im Scheidungsfall findet kein Zugewinnausgleich statt – auch dann nicht, wenn sich die Vermögensverhältnisse der Ehegatten während der Ehe sehr unterschiedlich entwickelt haben. Zudem entfällt bei Gütertrennung ein wichtiges erbrechtliches Gestaltungsmittel, die sogenannte Güterstandsschaukel.

Auch im Todesfall kann die Gütertrennung nachteilig sein: Die gesetzliche Erbquote des überlebenden Ehegatten hängt von der Anzahl der Kinder ab und kann deutlich geringer ausfallen als im gesetzlichen Güterstand.

Erbschaften und Schenkungen im Zugewinnausgleich

Erbschaften und Schenkungen werden im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft dem Anfangsvermögenzugerechnet. Dadurch bleibt die Substanz grundsätzlich geschützt. An Wertsteigerungen während der Ehe kann der andere Ehegatte jedoch beteiligt sein.

Gerade bei Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen kann dies erhebliche wirtschaftliche Bedeutung haben und sollte bei der Gestaltung eines Ehevertrags berücksichtigt werden.

Vermögensschutz durch Ehevertrag

Für Unternehmerinnen, Unternehmer und Freiberufler ist der Ehevertrag häufig ein zentrales Instrument zur Sicherung von Unternehmensstrukturen. Gesellschaftsverträge verlangen nicht selten entsprechende Regelungen. Ziel ist es, Liquiditätsrisiken und Einflussnahmen im Trennungsfall zu vermeiden.

Ein Ehevertrag kann helfen:

  • Unternehmensbeteiligungen vom Zugewinnausgleich auszunehmen

  • Vermögenswerte gezielt zu schützen

  • wirtschaftliche Kontinuität zu sichern

Eheverträge mit fachanwaltlicher Begleitung

Die Gestaltung eines Ehevertrags erfordert Erfahrung, Weitblick und rechtliche Präzision. Fehler oder unausgewogene Regelungen können später zu erheblichen Nachteilen führen.

Die rechtliche Begleitung bei Junova Legal erfolgt unter fachanwaltlicher Verantwortung. Als Fachanwältin für Familienrecht bringt Rechtsanwältin Sabrina Wack vertiefte Expertise in die familien- und vermögensrechtliche Gestaltung von Eheverträgen ein.

FAQ – Ehevertrag

  • Regelungen zum Güterstand bedürfen der notariellen Beurkundung.

  • Ja, jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen. Je nach Inhalt ist erneut eine notarielle Beurkundung erforderlich.

  • Ohne Ehevertrag gilt der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft.

  • Ja. In diesem Fall spricht man häufig von einer Scheidungsfolgenvereinbarung.

  • Ein erbrechtliches Gestaltungsinstrument, mit dem Zugewinnausgleich steuerfrei realisiert werden kann.